Vorschrift zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Was sind personenbezogene Daten? I Datenschutz 2022

Von letzte Aktualisierung am: 6. Juni 2022

Das Wichtigste zu personenbezogenen Daten in Kürze Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.

oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben. Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.

umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert. Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig.

Mehr zum Thema personenbezogenen Daten

Biometrische Daten Bürger-ID Fingerprint device Identitätsnachweis Telefonnummer Fotografien von Personen Verfahrensverzeichnis Standortdaten Datenschutz bei Drohnennutzung

Personenbezogene Daten: Definition nach BDSG und DSGVO

Personenbezogene Daten: Beispiele sind etwa all jene Informationen, die sich auf Anschrift, Alter und Geburtsort einer natürlichen Person beziehen.

Was versteht man unter personenbezogenen Daten?

Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten.

Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden sich zum einen im Bundesdatenschutzgesetz, zum anderen jedoch noch maßgeblicher in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese wird ab Mitte 2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Sowohl das BDSG, die DSGVO als auch die zahlreichen Landesgesetze zum Datenschutz enthalten Defintitionen zu einzelnen Begrifflichkeiten, auf die sich die Texte beziehen.

Die Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ gleicht sich entsprechend. Aber welche Daten genau sind personenbezogen? Grundsätzlich sind alle Daten, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lassen. Natürliche Person ist ein jeder Mensch in seiner Funktion als Träger von bestimmten Rechten und Pflichten.

Die DSGVO erweitert diese allgemeine Definition noch ein wenig: Personenbezogene Daten sind hiernach Angaben, die bei Zuordnung zu einer natürlichen Person Einblicke ermöglichen in deren physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität (Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO). Aber welche personenbezogene Daten gibt es nun im Einzelnen?

Beispiele für personenbezogene Daten

Die Arten personenbezogener bzw. auf Personen beziehbarer Daten sind zahlreich. Eine abschließende Zusammenfassung lässt sich kaum bewältigen. Im Folgenden jedoch eine Liste entsprechender Werte, die einen ersten Eindruck davon verleihen soll, was alles unter personenbezogene Daten fällt:

Was sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?

allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.)

Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer, Matrikelnummer usf.)

Bankdaten (Kontonummern, Kreditinformationen, Kontostände usf.)

Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten usf.)

physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße usf.)

Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usf.)

Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten usf.)

Werturteile (Schul- und Arbeitszeugnisse usf.)

u. v. m.

Daneben existieren auch noch besondere personenbezogene Daten, die eines erhöhten Schutzes bedürfen. Die Vorschriften zur Sammlung und Verarbeitung solcher Daten sind wesentlich strenger. Solche besondere Kategorien personenbezogener Daten sind gemäß § 46 Ziffer 14 a-e BDSG-neu (vgl. auch Artikel 4, 9 DSGVO): „Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,

genetische Daten,

biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,

Gesundheitsdaten und

Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung;“

In der folgenden grafischen Übersicht erhalten Sie noch einmal einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen Formen von personenbezogenen Daten – von den allgemeinen Personendaten über wichtige Kennnummern, Bankdaten, Onlinedaten, Besitzmerkmalen bis hin zu Werturteilen, sachlichen Verhältnissen sowie Kunden- und bestimmbaren Daten. Diese Kategorien sind durch einzelne Beispiele näher erläutert.

Was sind personenbezogene Daten? Erhalten Sie einen Überblick in unserer Grafik.

Warum müssen personenbezogene Daten geschützt werden?

In Zeiten der weltweiten Verknüpfung über das Internet ist die Angst vor dem „gläsernen Menschen“ omnipräsent. Welche Daten können Behörden aus meiner Kommunikation erfassen? Wie kann ich die Kontrolle über die zu meiner Person gespeicherten Daten behalten?

Datenschutz: Personenbezogene Daten sind besonders schützenswert.

Fakt ist: Viele Personen gehen auch heute noch oftmals zu leichtfertig mit der Herausgabe personenbezogener Daten um – häufig aus dem Unwissen heraus, wie wertvoll diese für einzelne Unternehmen und Behörden sein können. Weltweit agierende Datenkraken wie zum Beispiel Google und Facebook sammeln die Daten über die Aktivitäten der Nutzer aus World Wide Web.

Diese Stammdaten (von den Standortdaten über Angaben zum Kaufverhalten bis hin zu Kontakten) nutzen sie meist für die Schaltung von individualiserter Werbung für den jeweiligen User. Und darüber erwirtschaften sie letztlich jährlich Gewinne in Millionenhöhe. Personenbezogene Daten sind also bares Geld wert.

Daneben aber kann der Missbrauch dieser sensiblen Angaben auch strafrechtliche Relevanz haben: Kriminelle können Bankdaten abgreifen und so unbefugt auf Konten zugreifen, mit Personal- oder Ausweisnummern können falsche Dokumente erstellt und verkauft werden und und und.

Der Missbrauch personenbezogener Daten hat also oftmals einen wirtschaftlichen Hintergrund.

Deshalb bedarf es beim Umgang mit personenbezogenen Daten – ob im Unternehmen oder einer Behörde – einer erhöhten Sorgsamkeit. Unternehmen und öffentliche Stellen, die derlei Datenschätze sammeln, speichern und verarbeiten müssen diese entsprechend vor unbefugten Zugriffen schützen. Zudem dürfen auch nicht alle Daten zu jedwedem Zweck verarbeitet oder gespeichert – und schon gar nicht weitergegeben – werden.

Spezifische Ratgeber zum Missbrauch von personenbezogenen Daten

Adresshandel Datenhandel Phishing Identitätsdiebstahl

Umgang mit personenbezogenen Daten

Nicht jedes Unternehmen darf einfach freimütig alle Daten sammeln, die ihm zwischen die Finger kommen. Wenn es zulässig ist, dass diese oder jene öffentliche oder nichtöffentliche Stelle Daten sammelt und verarbeitet, muss Sie den Datenschutz gewährleisten. Das bedeutet:

Die Mitarbeiter, die in der Datenverarbeitung tätig sind, müssen über das Datengeheimnis belehrt werden und bedürfen einer datenschutzrechtlichen Schulung im Umgang mit den Datensätzen.

im Umgang mit den Datensätzen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist regelmäßig – und ohne Zustimmung des Betroffenen – nicht zulässig . Ist es in Ausnahmefällen gestattet, muss die Übermittlung verschlüsselt sein und die Daten müssen abgetrennt voneinander übermittelt werden. So soll am Ende zunächst das unrechtmäßige Abgreifen verhindert, zum anderen aber auch unterbunden werden, dass Datensammlungen zu einer Person zu viele Informationen über den Betroffenen preisgeben.

ist regelmäßig – und . Ist es in Ausnahmefällen gestattet, muss die Übermittlung verschlüsselt sein und die Daten müssen abgetrennt voneinander übermittelt werden. So soll am Ende zunächst das unrechtmäßige Abgreifen verhindert, zum anderen aber auch unterbunden werden, dass Datensammlungen zu einer Person zu viele Informationen über den Betroffenen preisgeben. Die Speicherung personenbezogener Daten bedarf erhöhter Sicherheitsmaßnahmen . Das meint nicht nur passwortgeschützte Arbeitsplätze und Datenbänke, sondern vor allem auch angemessene Verschlüsselungsprogramme und höchstwirksame Maßnahmen zur Unterbindung einer Infiltrierung durch Schadsoftware (Antivirenprogramme, Firewall usf.). Unter Umständen müssen die Stellen personenbezogene Daten auch anonymisieren, den Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person etwa aufheben.

. Das meint nicht nur passwortgeschützte Arbeitsplätze und Datenbänke, sondern vor allem auch angemessene Verschlüsselungsprogramme und höchstwirksame Maßnahmen zur Unterbindung einer Infiltrierung durch Schadsoftware (Antivirenprogramme, Firewall usf.). Unter Umständen müssen die Stellen personenbezogene Daten auch anonymisieren, den Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person etwa aufheben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss immer zweckgebunden erfolgen. Ist der Zweck erfüllt, müssen die Angaben gelöscht oder vor einem weiteren Zugriff geschützt werden. Diesem Zweck muss der Betroffene zudem eindeutig zugestimmt haben.

Ist der Zweck erfüllt, müssen die Angaben gelöscht oder vor einem weiteren Zugriff geschützt werden. Diesem Zweck muss der Betroffene zudem eindeutig zugestimmt haben. Die Pflicht zur Löschung personenbezogener Daten besteht regelmäßig, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden bzw. die Zweckgebundenheit aufgelöst ist. Zudem verjährt die ein oder andere Eintragung von Daten in regelmäßigen Abständen (etwa bei der Schufa-Auskunft). Auch unrechtmäßig gespeicherte Daten müssen umgehend sicher gelöscht werden.

Personenbezogene Daten: Wichtige Rechte der Betroffenen

Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.

Betroffene, deren Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, haben zahlreiche Rechte. Personenbezogene Daten sind nämlich gewissermaßen auch als Eigentum der jeweiligen natürlichen Person aufzufassen. Die drei wichtigsten Rechte betreffen die Selbstbestimmung, den Auskunftsanspruch und die Löschung von Daten.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Im sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 gelangte das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte hineinfalle. Diese wiederum sind eindeutig durch Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt.

Nach diesem Urteil – und so wurde es auch im BDSG und der DSGVO festgelegt – dürfe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur in einem eng gesteckten gesetzlichen Rahmen eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen enthalten staatliche und europäische Rechtsgrundlagen.

Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung . Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn der Betroffene aktive Zustimmung zu dem Vorgang erteilt.

Das bedeutet aber auch: Hier sind auch die Menschen selbst in der Pflicht. Sie sollten grundsätzlich bedachter mit der Freigabe solch persönlicher Informationen umgehen und auch selbst Vorkehrungen treffen, um den Missbrauch personenbezogener Daten zu unterbinden.

Auskunftsrecht

Besondere Arten personenbezogener Daten sind z. B. Angaben über religiöse oder politische Ansichten.

Nach §§ 19 und 34 sind Betroffene befugt, die zu ihrer Person gespeicherten Daten bei Unternehmen und Behörden einzusehen. Die öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sind im Gegenzug zur Auskunft verpflichtet. Das ist besonders in Bezug auf die Auskunft über bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa hinterlegten Daten, die die Bonität einer Person betreffen. Hier haben Betroffene sogar einmal jährlich den Anspruch darauf, kostenlose Auskunft zu erhalten.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten

Falsche, veraltete, widerrechtlich gespeicherte oder weitergegebene personenbezogene Daten müssen von den Datensammlern rechtzeitig gesperrt, berichtigt oder gänzlich gelöscht werden. Die Betroffenen haben das Recht darauf, diese Vorgänge einzufordern, wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz diesbezüglich festzustellen ist.

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Datenschutz im Büro beachten

Von letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2022

Das Wichtigste zum Datenschutz im Büro in Kürze Auch Arbeitnehmer müssen bei der täglichen Arbeit im Büro dafür sorgen, dass personenbezogene Daten ausreichend geschützt sind.

dafür sorgen, dass personenbezogene Daten ausreichend geschützt sind. Hierzu gehören einfache Maßnahmen , die verhindern, dass Unbefugte Einsicht in solche Daten bekommen, wie etwa ein passwortgeschützter Computer .

, die verhindern, dass Unbefugte Einsicht in solche Daten bekommen, wie etwa ein . Diese Maßnahmen können aber nur einen Teil des Datenschutzes am Arbeitsplatz darstellen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber für weitere Schritte verantwortlich.

Worum geht es genau beim Datenschutz im Büro?

Datenschutz im Büro: Was ist hierbei zu beachten?

Zum Datenschutz am Arbeitsplatz gehört auch der Datenschutz im Büro. Neben technischen Maßnahmen, die zu diesem Zwecke ergriffen werden, muss letztlich jeder einzelne Beschäftigte in seinem Büroalltag dafür sorgen, dass grundlegende Datenschutzregeln eingehalten werden, um personenbezogene Daten zu schützen.

sensible personenbezogene Daten bei der Arbeit verwendet werden, sollte der Datenschutz im Büro höchste Priorität haben. Bei Verstößen kann es teuer werden: Nach der ab Mai 2018 geltenden Sanktionen bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Insbesondere wennwerden, sollte der Datenschutz im Büro höchste Priorität haben. Bei Verstößen kann es teuer werden: Nach der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sindvorgesehen.

Wieso ist Datenschutz im Büro wichtig?

Doch nicht nur die möglichen Sanktionen sollten zu einer höheren Sensibilität beim Datenschutz im Büro führen. Für Unternehmen sollte der Schutz der Daten auch aus anderen Gründen selbstverständlich sein.

So könnten etwa wichtige Firmeninterna in fremde Hände geraten. Doch auch nach außen geratene Kundendaten können dem Unternehmen einen immensen Imageverlust bringen. Somit besteht neben einem Interesse am Schutz von personenbezogenen Daten, das eigentlich an sich schon vorhanden sein sollte, auch noch eine profitorientierte Motivation.

Was ist beim Datenschutz im Büro konkret zu beachten?

Welchen Regeln für mehr Datenschutz im Büro können Arbeitnehmer folgen?

Einige Grundregeln können dem Arbeitnehmer als Richtschnur dienen, wie er durch seine eigenen Arbeitsabläufe den Datenschutz im Büro wahren kann. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Beispiele:

Für den PC sollte ein sicheres Passwort eingerichtet werden. Dieses sollte geheim gehalten und möglichst nicht aufgeschrieben werden.

werden. Dieses sollte geheim gehalten und möglichst nicht aufgeschrieben werden. Wenn Sie sich (auch nur kurz) vom Arbeitsplatz entfernen, ist der PC zu sperren , sodass er nur mit dem eingerichteten Passwort entsperrt werden kann (z. B. mit der Tastenkombination „Windows“ + L).

, sodass er nur mit dem eingerichteten Passwort entsperrt werden kann (z. B. mit der Tastenkombination „Windows“ + L). Unterlagen mit wichtigen (personenbezogenen) Daten so verwenden, dass sie nicht von Unbefugten einsehbar sind. Dies gilt zum Beispiel auch für Besucher. Nach der Verwendung sind die Akten wegzuschließen , etwa in einem Schrank.

sind. Dies gilt zum Beispiel auch für Besucher. Nach der Verwendung sind die Akten , etwa in einem Schrank. Nicht mehr benötigte Unterlagen oder Fehldrucke/-kopien mit personenbezogenen Daten nicht einfach in den Papierkorb geben, sondern schreddern .

. Wichtig für den Datenschutz im Büro: Den Raum beim Verlassen stets abschließen . Den Schlüssel zum Büro und zu abschließbaren Schränken nicht beschriften, damit sie bei Verlust nicht direkt von Unbefugten zugeordnet werden können.

. Den Schlüssel zum Büro und zu abschließbaren Schränken nicht beschriften, damit sie bei Verlust nicht direkt von Unbefugten zugeordnet werden können. Eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben: Weder eine private Nutzung von E-Mail und Internet noch das Verwenden von privaten Daten oder Software im Büro. Auch private Datenträger oder Geräte dürfen nicht angeschlossen werden.

bedeutender Beitrag zu mehr Datenschutz im Büro. Dabei sollte aber nicht vergessen haben, dass für den Arbeitgeber noch weitergehende Verpflichtungen hat, die unter anderem technische und organisatorische Wenn Arbeitnehmer diese Verhaltensregeln verinnerlichen und beachten, so ist dies bereits ein. Dabei sollte aber nicht vergessen haben, dass für den Datenschutz im Unternehmen derhat, die unter anderem technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit beinhalten.

(47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,23 von 5)

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Vorschrift zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Passen Sie Ihre Prozesse an die DSGVO an

Haben Sie schon von der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört? Nicht? Wir raten Ihnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das EU-Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten - sowohl intern als auch extern. Bis zum 25. Mai 2018 müssen deutsche Unternehmen die neuen Vorgaben umgesetzt haben. Es gibt weder Übergangsfristen noch sonstige Milderungsgründe für Unternehmen, die die Angelegenheit verpasst haben. Deshalb sollten Sie schon heute anfangen, Ihre Prozesse an die DSGVO anzupassen. Aber wie können die Maßnahmen aussehen?

Wir möchten Sie gerne bei den ersten Fragen unterstützen und Ihnen einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten geben. Denn Sie sollten das Thema ernst nehmen. Bleiben Sie nicht untätig und gehen die Thematik noch heute mit Sinn und Verstand an.

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